Energiecampus Lehrte soll erweitert werden

Die Stadt Lehrte plant in Ahlten die planungsrechtliche Vorbereitung eines Energiecampus auf dem Gelände der TenneT TSO GmbH. Es handelt sich um eine Beschlussvorlage der Verwaltung, mit der der Rat einen Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Bauleitplanung auf den Vorhabenträger fassen soll.

Nach den Unterlagen soll der Vorhabenträger im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB die Ausarbeitung der Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte in der Gemarkung Ahlten sowie des Bebauungsplans Nr. 01/32 „Energiecampus“ übernehmen. Die Kosten für die städtebauliche Planung und alle weiteren durch die Aufstellung des Bebauungsplans bedingten Kosten sollen vom Vorhabenträger getragen werden.

Das Vorhaben betrifft den Standort der TenneT TSO GmbH nördlich des Ortsteils Ahlten, der als kritische Infrastruktur eingestuft wird und Umspannwerke, Verwaltungs- und Logistikgebäude umfasst. Die bisherige Bebauung ist historisch gewachsen und ohne rechtskräftigen Bebauungsplan genehmigt worden. Nun soll eine großflächige bauliche Erweiterung erfolgen, für die Baurecht geschaffen werden muss.

Im geplanten Geltungsbereich sollen vier neue Gebäude entstehen. Vorgesehen sind zusätzliche Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Gastronomie- und Gemeinschaftsflächen, Ausbildungsräume und Werkstätten. Die Gebäude sollen drei- beziehungsweise fünfgeschossig sein und sich um Freiräume gruppieren, die den Mitarbeitenden eine hohe Aufenthaltsqualität bieten sollen. Insgesamt sollen am Standort rund 1.000 Arbeitsplätze geschaffen werden.

Die Erschließung des Standorts erfolgt bisher über den südlich verlaufenden Eisenbahnlängsweg. Künftig soll sie über die östlich des Standorts verlaufende Kreisstraße K 112 erfolgen. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist nach den Unterlagen über die am südlichen Eisenbahnlängsweg vorhandene Bushaltestelle sowie über die rund 1 Kilometer entfernte S-Bahnhaltestelle gegeben.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die Fläche bereits als Versorgungsanlage für Elektrizität dargestellt. Wegen der hinzukommenden Nutzungen ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren vorgesehen. Dabei soll auch die bereits fertiggestellte Pkw-Stellplatzanlage östlich des Betriebsgeländes planungsrechtlich berücksichtigt werden.

Zu dem weiteren Verfahren sollen ergänzend zur Verkehrsuntersuchung weitere Fachgutachten vorgelegt werden. Genannt werden Lärmbelange, insbesondere mit Blick auf die südwestlich bestehende Wohnsiedlung, ein Entwässerungskonzept, ein Umweltbericht sowie zuvor eine artenschutzfachliche Untersuchung. Zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz wird ausgeführt, dass zusätzliche Flächen versiegelt werden, die möglichst flächeneffiziente Planung den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen soll und die räumliche Bündelung mehrerer Standorte kurze Wege ermöglicht.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Anlage 1 Geltungsbereich , Anlage 2 Übersichtsplan Energiecampus , Anlage 3 Projektbeschreibung , Beschlussvorlage ohne Haushalt.

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