
Die Stadt Lehrte legt eine Beschlussvorlage zur Erhöhung des Aufwendungsersatzes für Wahlehrenämter bei zukünftigen Wahlen vor. Inhaltlich geht es um höhere Entschädigungen für Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, ihre Stellvertretungen, übrige Mitglieder und Ersatzpersonen. Beraten werden soll die Angelegenheit im Verwaltungsausschuss am Mittwoch, 24. Juni 2026.
Nach den Angaben in der Vorlage benötigt die Stadt Lehrte für die Durchführung von Wahlen zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Besetzung der Wahllokale. Im Wahlgebiet der Stadt sollen bei übergeordneten Wahlen für 40 Wahlbezirke jeweils ein Wahlvorstand berufen werden. Für Kommunalwahlen sind darüber hinaus Briefwahlvorstände zu bilden, deren Zahl derzeit mit 10 geplant ist. Vorgesehen ist, je Wahllokal beziehungsweise Briefwahlvorstand inklusive Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher 8 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einzuteilen. Daraus ergeben sich zunächst 320 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahlvorstände und bei Kommunalwahlen zusätzlich 80 für die Briefwahlvorstände. Ergänzend ist ein Ersatzpool von 20 bis 40 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern vorgesehen, die am Wahltag auf Abruf bereitstehen sollen. Insgesamt werden damit für zukünftige übergeordnete Wahlen rund 360 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und für Kommunalwahlen 440 benötigt.
Der Aufwendungsersatz für Wahlehrenämter wurde laut Vorlage zuletzt 2019 angepasst. Als Richtsätze nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung nennt das Dokument 35,00 Euro für Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie 25,00 Euro für übrige Mitglieder. Derzeit zahlt die Stadt Lehrte 50,00 Euro an Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie ihre Stellvertretungen, 40,00 Euro an übrige Mitglieder und 15,00 Euro an Ersatzpersonen.
Vorgeschlagen wird, den Aufwendungsersatz künftig zu erhöhen. Für übergeordnete Wahlen sollen Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie Stellvertretungen 70,00 Euro erhalten, übrige Mitglieder 50,00 Euro und Ersatzpersonen 15,00 Euro. Für Wahlen in eigener Zuständigkeit, also Kommunalwahlen und Direktwahlen, sind 80,00 Euro für Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie Stellvertretungen, 60,00 Euro für übrige Mitglieder und ebenfalls 15,00 Euro für Ersatzpersonen vorgesehen.
Als Gründe für die Anhebung nennt die Vorlage die zunehmend schwierige Gewinnung von Bürgerinnen und Bürgern sowie städtischem Personal für die ehrenamtliche Wahlhilfe, die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die Erwartung, mit der Erhöhung mehr Freiwillige zu gewinnen und die Zahl der Absagen von verpflichteten Personen zu reduzieren. Zudem werde die Entschädigung als Ausdruck der Wertschätzung verstanden und solle die geordnete und rechtssichere Durchführung demokratischer Wahlen fördern. Für Kommunalwahlen und Direktwahlen wird außerdem auf den deutlich höheren zeitlichen Einsatz in Lehrte verwiesen, weshalb erstmals eine höhere Entschädigung für Wahlen in eigener Zuständigkeit eingeführt werden soll.
Im Vergleich zu mehreren Kommunen in der Region Hannover sieht sich die Stadt Lehrte mit der neuen Entschädigung nach Angaben der Vorlage im gesunden Mittelfeld. Genannt werden die Städte Garbsen, Wunstorf und Sehnde sowie die Gemeinden Isernhagen und Uetze mit ihren jeweiligen Beträgen für Vorsitz und übrige Mitglieder. Die geplante Erhöhung würde sich auf alle Personen auswirken, die in ein Wahlehrenamt berufen werden, und Mehraufwendungen von rund 29.000 Euro gegenüber dem Haushaltsansatz verursachen. Diese müssten durch eine überplanmäßige Ausgabe gedeckt werden.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Beschlussvorlage mit Haushalt.
