Neubau eines REWE-Marktes stärkt Nahversorgung in Lehrte

Die Stadt Lehrte hat die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 00/95 „Iltener Straße/Südring“ beschlossen. Damit sollen planungsrechtliche Voraussetzungen für den Abriss und Neubau eines REWE-Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.500 Quadratmetern geschaffen werden. Es handelt sich um eine Beschlussvorlage der Verwaltung, die auch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung umfasst. Ziel der Änderung ist die zeitgemäße Anpassung des bestehenden Nahversorgungsstandorts im südwestlichen Stadtgebiet von Lehrte mit einem verbesserten Kundenkomfort und einer optimierten Grundstücksaufteilung.

Das Plangebiet liegt circa 1,5 Kilometer südwestlich des Lehrter Stadtzentrums und umfasst eine Fläche von etwa 0,63 Hektar. Es wird im Süden durch den Südring begrenzt, der in die Iltener Straße mündet, und ist von überwiegend Wohnbebauung mit Mehrfamilienhäusern umgeben. Im Plangebiet befindet sich aktuell ein eingeschossiger REWE-Markt in Hallenbauweise sowie eine DHL-Packstation. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über den Südring mittels zweier Ein- und Ausfahrten. Die Lage gilt als siedlungsstrukturell integrierter Wohngebietstandort mit sehr guter Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und fußläufig erreichbar, was eine nachhaltige Versorgung der umliegenden Wohngebiete unterstützt.

Gemäß dem Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen sowie dem regionalen Raumordnungsprogramm der Region Hannover übernimmt Lehrte als Mittelzentrum eine wichtige Rolle bei der Versorgung seiner Bevölkerung mit Waren des täglichen und gehobenen Bedarfs. Im Sinne dieser übergeordneten Planungen sowie des integrativen Stadtentwicklungskonzeptes Lehrte wird mit dem Bebauungsplan die Sicherung und Stärkung der wohnortnahen Grundversorgung im südwestlichen Stadtbereich verfolgt. Dabei ist der geplante Standort als wohnortbezogener Nahversorgungsstandort gemäß dem Einzelhandelskonzept der Stadt Lehrte ausgewiesen und erhält mit dem Vorhaben eine ausdifferenzierte Grundversorgung für die dort ansässige Wohnbevölkerung.

Die Änderung des Bebauungsplans weist ein Sonstiges Sondergebiet zur Nutzung als „Lebensmitteleinzelhandel“ gemäß § 11 BauNVO aus. Es wird eine Grundflächenzahl von 0,8 sowie eine maximale Gebäudehöhe von acht Metern mit Ausnahmen für technische Aufbauten von bis zu drei Metern festgesetzt. Die maximal zulässige Verkaufsfläche beträgt mindestens 1.000 und höchstens 1.500 Quadratmeter, wobei mindestens 90 Prozent der Verkaufsfläche nahversorgungsrelevante periodische Sortimente enthalten müssen. Neben dem Lebensmittelmarkt sind auch Bäckereiverkaufsflächen mit Café, Wettannahmestellen sowie Paketdienststellen zulässig. Ergänzende Dienstleistungsbetriebe können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zugelassen werden. Um die Nahversorgung nachhaltig zu gewährleisten, sind Randsortimente auf maximal 10 Prozent der Verkaufsfläche begrenzt.

Für die Wasserversorgung und Entwässerung liegen geotechnische Untersuchungen vor, die eine gute Versickerungsfähigkeit der Sandböden bestätigen, jedoch aufgrund eines hohen Grundwasserstands und der versiegelten Flächen nur eine teilweise Versickerung des Oberflächenwassers vor Ort ermöglichen. Zur Regenwasserrückhaltung sind zwei Speicherrigolen mit je 46 Kubikmetern vorgesehen; eine optionale dritte Rigole kann ergänzt werden. Das Konzept unterstützt die Grundwasserneubildung und entlastet das öffentliche Kanalnetz.

Eine schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass keine unzumutbaren Lärmbelastungen für die umliegende Wohnbebauung zu erwarten sind. Die Betriebszeiten des REWE-Marktes sind werktags von 7 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ist der Backshop mit Café von 8 bis 16 Uhr geöffnet. Die Verkehrsbewegungen auf dem Parkplatz und die Anlieferungen sind so organisiert, dass die Lärmbelastungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bleiben. Auch nachts bestehen keine bedeutsamen Geräuschspitzen, die über die zulässigen Grenzwerte hinausgehen. Eine stärkere Verkehrsbelastung durch das Vorhaben ist nicht zu erwarten, da das Kfz-Aufkommen auf dem aktuellen Niveau verbleibt.

Im Bereich des Artenschutzes wurden das Gebäude und die umgebenden Gehölze auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen untersucht. Es wurden keine bestätigten Brutstätten von Vögeln gefunden, aber wegen nicht einsehbarer Strukturen wird die Anbringung von drei künstlichen Nistkästen empfohlen. Bei den Fledermäusen wurde insbesondere ein Einzelquartier der Zwergfledermaus am bestehenden Gebäude festgestellt, das durch den Abriss zerstört wird. Zur Kompensation sind vor dem Abriss die Anbringung von drei Fledermaus-Flachkästen vorgesehen, außerdem werden zwei weitere Quartierstrukturen in Form von Fassadensteinen in den Neubau integriert. Um Störungen der angrenzenden Zwergfledermaus-Wochenstube zu vermeiden, sind Abriss- und Bauarbeiten im Zeitraum Mai bis August in dieser Nähe zu unterlassen und Lichtemissionen auf ein Minimum zu reduzieren.

Im Umweltbericht sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der negativen Umweltauswirkungen dargestellt. Die Kompensationsmaßnahmen erfolgen überwiegend innerhalb des Plangebietes und führen zu einem Kompensationsüberschuss, der keine weiteren externen Maßnahmen erfordert. So werden auf einer Fläche von rund 200 Quadratmetern alte regionale Obstbäume neu gepflanzt und weitere vier Bäume im Bereich der Grünflächen und Stellplätze vorgesehen. Damit wird der Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild gemindert.

Der Aufstellungsbeschluss wurde vom Verwaltungsausschuss gefasst. Im weiteren Verfahren ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Sämtliche Dokumente wie der Vorentwurf des Bebauungsplans, die Begründung mit Umweltbericht, Verträglichkeitsgutachten, Ergebnisse zur Versickerung, Oberflächenentwässerungskonzept, Mobilitätskonzept, schalltechnische Untersuchung und der Kartierbericht zur Gebäudekontrolle sind beigefügt.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: 2026 003 Anlage 01 Übersichtsplan , 2026 003 Anlage 02 Planzeichnung , 2026 003 Anlage 03 Begründung , 2026 003 Anlage 04 Umweltbericht , 2026 003 Anlage 05 Verträglichkeitsgutachten , 2026 003 Anlage 06 Versickerungsbericht , 2026 003 Anlage 07 Konzept Oberflächenentwässerung , 2026 003 Anlage 09 Schallgutachten , 2026 003 Anlage 10 Kartierbericht , Beschlussvorlage ohne Haushalt.

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