Die Sommerferien haben begonnen, und viele Menschen reisen mit Hund, Katze oder anderen Haustieren ins Ausland. Der Fachbereich Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover weist deshalb auf wichtige Vorschriften hin, die insbesondere bei der Rückkehr mit Tieren beachtet werden müssen.
Wer mit Hund oder Katze in sogenannte nicht gelistete Drittländer reist, etwa in die Türkei, nach Tunesien oder Serbien, muss bei der Wiedereinreise in die Europäische Union neben einem gültigen Tollwutimpfschutz auch einen Nachweis über dessen Wirksamkeit vorlegen. Dieser Nachweis erfolgt über eine Blutuntersuchung zur Bestimmung der Tollwutantikörper. Wer diese Untersuchung vor der Ausreise versäumt, riskiert, dass sein Tier an der EU-Außengrenze nicht einreisen darf.
Fehlende Unterlagen können Quarantäne nach sich ziehen
Fehlen die erforderlichen Unterlagen bei der Grenzkontrolle, wird das Tier unter Quarantäne gestellt. In dieser Zeit wird versucht, die fehlenden Einreisevoraussetzungen nachträglich zu erfüllen. Gelingt dies nicht oder dauert es zu lange, muss das Tier ins Herkunftsland zurückgebracht werden. Das ist mit erheblichen Kosten verbunden und bedeutet für die Tiere großen Stress. Während der Quarantäne ist kein Kontakt zum Besitzer möglich, Spaziergänge sind ausgeschlossen.
„Wer sich vor der Reise auch über die Rückreisebedingungen informiert, erspart sich und seinem Tier viele Unannehmlichkeiten“, sagt Dr. Petra Spieler, Leiterin des Fachbereichs Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover.
Der Fachbereich appelliert daher an Tierhalter, sich rechtzeitig und gründlich über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren. Das gilt sowohl für die Hin- als auch für die Rückreise und ausdrücklich auch für Reisen mit Vögeln.
Vorsicht beim Mitbringen von Jungtieren
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Jungtiere aus dem Urlaub mitgebracht werden sollen. Welpen oder Kätzchen sollten nicht spontan aus dem Ausland mitgenommen werden. Auch davon, als sogenannte Flugpatin oder Flugpate Tiere für Dritte zu transportieren, rät die Region ab. In beiden Fällen gelten strenge Zusatzanforderungen, und eine Einreise ist oft kaum oder gar nicht möglich.
Weitere Informationen zum Reisen mit Tieren gibt es unter diesem Link. Informationen zur Einreise mit Vögeln stellt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat unter diesem Link bereit.
