Stadt plant Umzug der Dampflok

Die Stadt Lehrte will die historische Dampflok am Bahnhof optisch instand setzen und in den Hohnhorst-Park am Wasserturm verlagern. Es handelt sich um eine Beschlussvorlage der Verwaltung, mit der die Stadtverwaltung beauftragt werden soll, Förderanträge für das Vorhaben zu stellen.

Nach den Angaben in der Vorlage soll zunächst ein Antrag im Rahmen der LEADER-Region Aue-Wulbeck gestellt werden. Zusätzlich ist ein Antrag für die „Zuwendungsrichtlinie Regionaler Kofinanzierungsfonds“ vorgesehen. Der Rat soll nach einer möglichen Zustimmung durch die Lokale Aktionsgruppe später über die tatsächliche Umsetzung und die Finanzierung im Rahmen eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2027 entscheiden.

In der Begründung wird die Dampflok als Erinnerung an die zentrale Rolle der Eisenbahn für die Stadtentwicklung Lehrtes beschrieben. Ihr derzeitiger Zustand und der Standort hinter dem P&R-Parkplatz an der Bahnhofstraße werden kritisch bewertet. Außerdem heißt es, dass ein Verbleib am jetzigen Standort die Umsetzung des Masterplans Bahnhofstraße und Rathausviertel erschweren würde.

Für die optische Instandsetzung sind Metallbauarbeiten, das Austauschen verrosteter Bleche, Sandstrahlen und ein neuer Anstrich vorgesehen. Für den Transport der Lok sind zwei Kräne und ein Schwertransport nötig, zudem müsste am neuen Standort ein Gleisbett hergestellt werden. Die Kosten für diese Maßnahmen werden derzeit auf etwa 242.000 Euro geschätzt.

Die Projektidee wurde bereits in der elften Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe am 18. Mai 2026 vorgestellt. Dort erhielt sie nach Angaben der Vorlage 15 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Die Chancen auf eine Förderung werden deshalb als gut eingeschätzt, eine endgültige Förderzusage liegt aber noch nicht vor. Eine Entscheidung über einen formalen Antrag könnte in der zwölften LAG-Sitzung am 9. November 2026 fallen. Für den Fall einer Förderung wäre eine 80-prozentige Finanzierung möglich, was einem LEADER-Förderbedarf von 193.600 Euro und einem öffentlichen Kofinanzierungs- oder Eigenanteil von 48.400 Euro entsprechen würde.

Der Eigenanteil könnte nach der Vorlage möglicherweise zur Hälfte aus dem REKO-Fonds der Region Hannover gefördert werden. Dadurch könnte die Gesamtförderquote auf bis zu 90 Prozent steigen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Der nächste Antragsstichtag für den REKO-Fonds ist der 30. September 2026.

Mit der Verlagerung verbindet die Verwaltung die Perspektive, am Hohnhorst-Park ein historisch geprägtes Ensemble aus Wasserturm, Lok und E-Werk entstehen zu lassen. Ergänzend soll dort perspektivisch ein Informationspfad zur Lehrter Stadtgeschichte entwickelt werden. Die Vorlage nennt dafür mögliche Zielgruppen wie Schülerinnen und Schüler, Kindergarten-Gruppen, Wohnmobilisten und Radfahrende.

Außerdem verweist die Stadt auf bereits laufende und geplante Projekte zur Aufarbeitung verschiedener Aspekte des Nationalsozialismus in Lehrte. Genannt werden die Vermittlungsarbeit zum Thema Zwangsarbeit mit Schulklassen, eine Broschüre zur Ermordung von 16 Zwangsarbeitern in Ahlten am 9. April 1945 sowie die geplante Aufarbeitung der frühen Zeit des Nationalsozialismus in Lehrte. Diese Inhalte könnten nach Angaben der Vorlage ebenfalls in einen Informationspfad einfließen.

Für den Bereich am Wasserturm werden zudem eine denkmalverträgliche Überdachung der Lok, die Prüfung von Wegeverbindungen und die Anordnung historischer Requisiten genannt. Auch die Entwicklung der Gewerbefläche neben dem Wasserturm, etwa für gastronomische Nutzungen sowie Ausstellungs- und Veranstaltungsflächen, wird angesprochen. Hinzu kommen Überlegungen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität durch Sitzgelegenheiten und einen Spielpunkt.

Nach Angaben der Vorlage sind die Kosten für Umsetzung und Aufwertung im Haushaltsplan 2026 und 2027 derzeit nicht abgebildet. Bei erfolgreicher Fördermittelakquise könnten sie teilweise gegenfinanziert werden. Über die finanziellen Auswirkungen und eine mögliche Aufnahme in ein Nachtragshaushaltsverfahren im Jahr 2027 soll der Rat nach Vorliegen der Förderergebnisse entscheiden. Die Herstellung des neuen Standorts und die Sanierung der historischen Dampflok gelten demnach als investive Maßnahme, die ins Investitionsprogramm aufgenommen werden müsste.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Beschlussvorlage ohne Haushalt.

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