
Die Stadt Lehrte befasst sich mit der Aufnahme und Weiterleitung eines Konzernkredits an die Lehrter Wohnungsbau GmbH zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen im Bereich der Wohnraumversorgung. Es handelt sich um eine öffentliche Beschlussvorlage der Verwaltung für den Rat.
Die Lehrter Wohnungsbau GmbH hatte mit Schreiben vom 19. November 2025 die Gewährung eines Konzernkredites beantragt und um Auszahlung spätestens zum 30. September 2026 gebeten. Nach Angaben der Vorlage ist die Stadt Lehrte mit 84,60 Prozent unmittelbar an der Gesellschaft beteiligt. Die Gesellschaft bewirtschaftet und vermietet unter anderem 1.207 Wohnungen, davon 257 preisgebunden, und ihr Satzungszweck ist die Bereitstellung von Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen.
Finanziert werden soll nach der Vorlage der Ankauf eines Grundstücks mit anschließender Wohnraumbebauung in einem Baugebiet im Bereich der Stadt Lehrte. Das gesamte Projekt ist mit Investitionskosten von rund 17,3 Millionen Euro verbunden. Etwa 85 Prozent sollen durch Fördermittel der NBank finanziert werden, die übrigen Kosten von rund 2,5 Millionen Euro durch Fremdkapital beziehungsweise einen Konzernkredit. Im Wirtschaftsplan 2026 der Lehrter Wohnungsbau GmbH ist dieser Finanzierungsbedarf dargestellt.
Die Verwaltung verweist darauf, dass nach § 121a NKomVG Kommunen Konzernkredite für Investitionen ihrer Beteiligungsgesellschaften aufnehmen und bewirtschaften dürfen. Für die Weiterleitung und Rückzahlung sei ein Vertrag mit Regelungen unter anderem zu Laufzeit, Verzinsung, Rückzahlungskonditionen und Sicherheiten erforderlich. Ein Ratsbeschluss sei notwendig, außerdem müsse die Beschlussfassung der Kommunalaufsicht angezeigt werden; die Aufnahme sei grundsätzlich frühestens sechs Wochen nach der Anzeige möglich.
Zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft führt die Vorlage aus, dass die Jahresergebnisse in den vergangenen Jahren positiv gewesen seien und Überschüsse erzielt worden seien, unter anderem 964 Tausend Euro im Jahr 2024, 530 Tausend Euro im Jahr 2023 und 651 Tausend Euro im Jahr 2022. Für das Jahr 2025 nennt der Wirtschaftsplan 2026 eine Prognose von 1.012 Tausend Euro, für 2026 eine Planung von 568 Tausend Euro. Zudem verweist die Verwaltung auf eine Eigenkapitalquote von etwa 10 Prozent und auf durchgehend positive Finanzmittelbestände in den dargestellten Kapitalflussrechnungen.
Eine Bonitätsprüfung bei der Creditreform habe ergeben, dass die Lehrter Wohnungsbau GmbH mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,73 Prozent nicht ausfallen werde und damit in der Risikoklasse I liege. Aus den geprüften Unterlagen ergäben sich keine Hinweise auf eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Die Verwaltung geht daher davon aus, dass die Gesellschaft ihre Verpflichtungen aus dem zu schließenden Vertrag erfüllen wird.
Die Stadt Lehrte will den Kredit mindestens zu den Bedingungen weiterleiten, zu denen sie ihn selbst aufnimmt. Die Gesellschaft hatte eine Rückzahlung nach zehn Jahren ohne zwischenzeitliche Tilgung begehrt; diesem Wunsch kann nach Angaben der Vorlage unter anderem aus finanzwirtschaftlichen Gründen nicht entsprochen werden. Um Verstöße gegen das EU-Beihilferecht zu vermeiden, sollen mindestens drei aktuelle Vergleichsangebote von Kreditinstituten eingeholt werden, damit sich die Weitergabe an marktüblichen Konditionen orientieren kann. Für die Kreditaufnahme und Weiterleitung soll die Kreditrichtlinie der Stadt Lehrte analog angewendet werden; die Aufnahme und Weiterleitung eines solchen Kredits erfordert nach der Vorlage keine Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen des städtischen Kernhaushalts.
Im städtischen Haushalt sollen die Zinsaufwendungen der Stadt Lehrte gegenüber der Bank und die Zinserstattungen durch die Lehrter Wohnungsbau GmbH veranschlagt werden. Die Einzahlungen, Auszahlungen, Rückzahlungen und Tilgungen aus der Aufnahme und Weiterleitung von Konzernkrediten sind nach der KomHKVO haushaltsunwirksam abzubilden. Bilanziell soll die Aufnahme als Verbindlichkeit aus der Aufnahme von Konzernkrediten nach § 121a NKomVG und die Weiterleitung als Forderung aus der Weiterleitung von Konzernkrediten nach § 121a NKomVG ausgewiesen werden.
Die Beratung ist in der Vorlage für den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Liegenschaften und Feuerschutz am Dienstag, 28. April 2026, für den Verwaltungsausschuss am Mittwoch, 29. April 2026, und für den Rat am Mittwoch, 6. Mai 2026, vorgesehen. Als Anlage werden eine Bonitätsauskunft der Creditreform sowie der Antrag der Lehrter Wohnungsbau GmbH genannt.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Beschlussvorlage ohne Haushalt.
