Die Stadt Lehrte weist vor Beginn der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit darauf hin, dass Hunde in der freien Landschaft von Mittwoch, 1. April, bis Mittwoch, 15. Juli 2026, grundsätzlich an der Leine zu führen sind.
Zur freien Landschaft gehören nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung nicht nur Waldflächen, sondern auch die übrige freie Landschaft, selbst dann, wenn diese Flächen innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile liegen.
Hintergrund ist der Schutz wildlebender Tiere in einer besonders sensiblen Phase des Jahres. Einige Haarwildarten wie der Hase oder das Schwarzwild haben bereits Nachwuchs, andere weibliche Tiere sind hochtragend. In dieser Zeit sind die Tiere in ihrer Bewegungsfreiheit und ihren Fluchtmöglichkeiten stark eingeschränkt. Auch am Boden brütende Vogelarten wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen nun ihr Brutgeschäft.
Streunende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können nach Angaben der Stadt insbesondere für Jungtiere zu einer tödlichen Gefahr werden. Bei empfindlichen Störungen stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein.
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Es droht ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro.
Damit Hundebesitzer ihren Vierbeinern auch in dieser Zeit eine freie Auslaufmöglichkeit außerhalb der üblichen Grünanlagen bieten können, steht im Hohnhorst-Park in der Nähe der Streuobstwiese die rund 8000 Quadratmeter große Hundewiese zur Verfügung. Dort dürfen Hunde ohne Leine laufen. In diesem Bereich ist auch eine Hundetoilette vorhanden.
Weitere Informationen für Hundehalter gibt es auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
