
Die Stadt Lehrte hat den Feuerwehrbedarfsplan 2025 vorgestellt, der als Beschlussvorlage vom Bürgermeisteramt eingebracht wurde. Es handelt sich dabei um eine Fortschreibung des bereits im Jahr 2020 beschlossenen Bedarfsplans, der nun an veränderte Rahmenbedingungen angepasst und mit klar definierten Schutzzielen versehen wurde. Ziel des Plans ist die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Lehrte unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Risiken. Die Vorlage sieht eine politische Beratung in mehreren Gremien in den ersten Märztagen 2026 vor.
Die Schutzziele im Feuerwehrbedarfsplan differenzieren zwei Gefahrenkategorien (Brand 1 und Brand 3) und setzen für Brand 1 fest, dass innerhalb von 11 Minuten nach Alarmierung mindestens eine Staffel mit sechs Funktionen und einem Löschfahrzeug mit mindestens 750 Litern Löschwasser an der Einsatzstelle sein muss. Eine zweite Stufe verlangt innerhalb von 16 Minuten eine Staffel, eine Gruppe und einen Zugführer mit insgesamt 16 Funktionen und mindestens zwei wasserführenden Löschfahrzeugen an der Einsatzstelle. Für die Gefahrenkategorie Brand 3 gilt die Anforderung, innerhalb von 10 Minuten eine Gruppe mit neun Funktionen sowie einem Löschgruppen- und einem Hubrettungsfahrzeug an drehleiterpflichtigen Gebäuden einzusetzen. Ergänzend müssen in 15 Minuten eine Gruppe, eine Staffel und ein Zugführer mit mindestens zwei wasserführenden Löschfahrzeugen bereitstehen. Für beide Kategorien ist ein Zielerreichungsgrad von 80 Prozent jährlich zu prüfen und im zuständigen Ausschuss vorzulegen.
Die Feuerwehr ist gemäß niedersächsischem Brandschutzgesetz verpflichtet, örtlich angepasste und leistungsfähige Einsatzgruppen zu stellen. Der Gutachter, das Ingenieurbüro antwortING, bescheinigt der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lehrte eine hohe organisatorische und personelle Qualität sowie eine gute Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Kritisch bewertet wird jedoch die bauliche Situation der Feuerwehrhäuser, die abgesehen vom Standort in Lehrte erhebliche Sanierungs- oder Neubauanforderungen aufweisen. Handlungsbedarfe bestehen vor allem für die Feuerwehrhäuser in den Ortschaften Röddensen, Steinwedel, Arpke, Immensen, Aligse und Sievershausen, während Maßnahmen in Ahlten, Kolshorn und Hämelerwald geplant oder im Gange sind.
Die Stadt Lehrte unterhält zehn Ortsfeuerwehren mit eigenen Standorten, deren räumliche Verteilung grundsätzlich als bedarfsgerecht gilt. Dennoch wurde eine kurzfristige Prüfung zur Einrichtung eines zusätzlichen Standorts im südwestlichen Bereich der Kernstadt Lehrtes empfohlen, um Defizite in der zeitlichen Erreichbarkeit auszugleichen. Im Unterschied zur Gutachterempfehlung soll dieser weitere Standort organisatorisch in die bestehende Ortsfeuerwehr Lehrte integriert werden und keine eigenständige Feuerwehr bilden.
Die Ausstattung der Ortsfeuerwehren mit Fahrzeugen und Geräten gilt als bedarfsgerecht. Insgesamt verfügt die Feuerwehr über 62 Fahrzeuge, Abrollbehälter und Anhänger, von denen ein Teil vor dem Erreichen der geplanten Nutzungsdauer ersetzt werden muss. Im Haushaltsplan für 2026/2027 sind entsprechende Mittel für erforderliche Ersatzbeschaffungen eingeplant, wobei einige Ersatzbeschaffungen, beispielsweise für Röddensen, wegen beengter räumlicher Verhältnisse erst nach Neubauten der Feuerwehrhäuser umgesetzt werden können.
Zudem wird die kurzfristige Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Löschwasserversorgung sowie zur Erhöhung der Tagesverfügbarkeit von hauptamtlichen Gerätewartinnen und Gerätewarten empfohlen. Die Feuerwehrführung bewertet den vorliegenden Bedarfsplan positiv und unterstützt die Neudefinition der Schutzziele, die eine differenzierte Qualitätskontrolle ermöglichen. Die Verwaltung hat diese Empfehlungen aufgenommen und schlägt dem Rat der Stadt vor, den Feuerwehrbedarfsplan 2025 samt den Schutzzielen sowie den Prüfauftrag für den neuen Feuerwehrstandort in der südwestlichen Kernstadt anzunehmen.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Beschlussvorlage ohne Haushalt , Feuerwehrbedarfsplan V1 3.
