
Die Stadt Lehrte plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02/18 mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ in der Gemarkung Aligse. Die Beschlussvorlage Nr. 019/2026 legt den Vorentwurf sowie die Begründung des Bebauungsplans vor und dient der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Verwaltung spricht sich für die Aufstellung des Plans aus und sieht darin eine Möglichkeit, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen zu schaffen.
Der Planung liegt eine Fläche von etwa 3,4 Hektar zu Grunde, die sich im Südwesten der Ortslage Aligse befindet. Das Gebiet umfasst das Flurstück 34/44 sowie eine Teilfläche der Wegeparzelle 68/1 und war bislang brachliegend, diente zeitweise als Zwischenlager für Pkw und weist an der Südwestgrenze einen Funkmast auf. Das Plangebiet ist auf drei Seiten von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben, nördlich schließen sich Wohnbebauungen an, im Süden verläuft der Wirtschaftsweg „Zur Kreuzeiche“. Die Baulinien und Nutzung des Flächennutzungsplans werden im Parallelverfahren angepasst.
Der Bebauungsplan legt ein sogenanntes Sonstiges Sondergebiet (SO) für die Errichtung und den Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV-Anlagen) fest. Zulässig sind neben den aufgeständerten PV-Modulen auch erforderliche Nebenanlagen, Telekommunikationsanlagen, Erschließungs- und Wartungsflächen sowie landwirtschaftliche Nutzung. Die maximale Bauhöhe der PV-Module wird auf 3,50 Meter über Geländeoberfläche begrenzt, Nebenanlagen dürfen bis zu 4,00 Meter hoch sein, wobei die bestehende Antennenanlage im Gebiet von der Höhenbegrenzung ausgenommen ist. Die Grundflächenzahl (GRZ) für PV-Module beträgt 0,6 und kann für Nebenanlagen bis auf 0,8 erhöht werden. Es wird ein Bauabstand von mindestens drei Metern zu den angrenzenden Grundstücksgrenzen sowie zehn Metern im Westen eingehalten. Die Erschließung erfolgt über den Wirtschaftsweg „Zur Kreuzeiche“, der als landwirtschaftlicher Weg mit besonderer Zweckbestimmung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt wird.
Zur Sicherung des Wohnumfeldschutzes wird ein Abstand der Photovoltaik-Anlagen zur benachbarten Wohnbebauung eingehalten und eine Pflanzung von Hecken und Bäumen als landschaftsbildprägende Maßnahme in fünf Meter breiten Pflanzstreifen an den nördlichen und östlichen Rändern des Plangebiets vorgesehen. Die Einfriedungen der Anlage sind als sichtdurchlässige Zäune mit einer Höhe von maximal 2,50 Metern in matten Naturfarben geplant. Werbeanlagen sind im Sondergebiet nicht zulässig.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird ein Umweltbericht erstellt, der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen bewertet. Bereits vorab sind Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen enthalten, darunter die extensiv bewirtschaftete Grünlandnutzung des Geländes, die Begrenzung der Bodenversiegelung, die wasserdurchlässige Bauweise der Erschließungsflächen sowie die Integration von naturnahen Pflanzungen. Die Relevanz artenschutzrechtlicher Belange wird geprüft, und besondere Rücksicht auf Boden- und Denkmalpflege wird genommen, darunter eine Meldepflicht für etwaige Bodenfunde.
Aus städtebaulicher Sicht wird die Nachnutzung der bisher brachliegenden Fläche als positiv bewertet, da die Planung keinen negativen Einfluss auf die bestehende Ortsstruktur, das Straßen- und Infrastrukturnetz hat. Die Realisierung der Freiflächen-Photovoltaikanlage leistet einen Beitrag zu den energiepolitischen Ausbauzielen des Landes Niedersachsen und unterstützt das lokale Klimaschutzprogramm der Stadt Lehrte. Die Energiegenossenschaft Lehrte-Sehnde eG, Eigentümerin des Grundstücks, trägt sämtliche Kosten und ist Vertragspartner für Rückbau und Betrieb der Anlage. Durch die Investition werden Arbeitsplätze geschaffen, insbesondere für lokale Landwirte und Unternehmen. Verkehrliche Auswirkungen werden als gering eingeschätzt, da das Plangebiet über einen landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsweg erschlossen wird und nur ein geringer Verkehr für Wartung und Errichtung anfällt.
Mit dem Beschluss des Verwaltungsausschusses wird die Aufstellung des Bebauungsplans offiziell beschlossen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gemäß den gesetzlichen Vorschriften eingeleitet. Die Vorlage und die Planunterlagen stehen der Öffentlichkeit zur Einsicht zur Verfügung.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: 2026 019 Anlage 01 Geltungsbereich , 2026 019 Anlage 02 Vorentwurf Planzeichnung , 2026 019 Anlage 03 Vorentwurf Begründung , Beschlussvorlage ohne Haushalt.
