
Die Stadt Lehrte plant im Ortsteil Arpke den Neubau des Feuerwehrgerätehauses und legt dazu den Bebauungsplan Nr. 03/22 „Feuerwehr Arpke“ vor. Die Beschlussvorlage umfasst die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Satzungsbeschluss. Der Plan dient der Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ und soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau schaffen.
Der Entwurf des Bebauungsplans wurde vom Rat der Stadt Lehrte in der Sitzung am 8. Oktober 2025 gebilligt und im Anschluss vom 10. November bis 10. Dezember 2025 öffentlich ausgelegt. Während dieses Verfahrens gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte im gleichen Zeitraum. Eingegangen sind unter anderem Hinweise der Region Hannover zu Raumordnung, Naturschutz, Wald, Bodenschutz, Immissionsschutz sowie Belange des Brandschutzes, der Gewässer, der Telekommunikationsversorgung und der Löschwasserversorgung durch den Wasserverband Peine. Die Stellungnahmen wurden geprüft und in einem Abwägungsvorschlag berücksichtigt. Das Ergebnis bestätigt die Vereinbarkeit der Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung. Die im Zuge der Planung nicht vollständig durch das Trinkwassernetz abdeckbare Löschwassermenge soll durch unabhängige Entnahmestellen wie Bohrbrunnen oder Zisternen sicher gestellt werden.
Das Plangebiet umfasst eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von circa 1,06 Hektar am östlichen Siedlungsrand von Arpke, südlich der Schwüblingser Straße. In dem Gebiet ist die Neubebauung mit einem Feuerwehrgerätehaus vorgesehen, das etwa 1.520 Quadratmeter Nutzfläche umfassen soll. Zudem sind rund 21 Pkw-Stellplätze für die Einsatzkräfte Teil der Planung. Die Erschließung erfolgt über die Schwüblingser Straße. Der Bebauungsplan regelt ein Maß der baulichen Nutzung mit einer Grundflächenzahl von 0,6. Zur Eingrünung sind Flächen für die Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken vorgesehen. Die im Geltungsbereich vorhandenen drei Straßenbäume bleiben erhalten, wobei ein Baum ausnahmsweise für die Feuerwehrausfahrt entfernt und am Straßenbereich neu gepflanzt wird.
Eine Machbarkeitsstudie bestätigte, dass der Neubau an einem neuen Standort südlich der Schwüblingser Straße aufgrund fehlender Erweiterungsmöglichkeiten am bisherigen Standort notwendig ist. Die Feuerwehr Arpke wird als Stützpunktfeuerwehr mit etwa 80 aktiven Mitgliedern geführt. Die derzeitigen Gebäude entsprechen nicht mehr den Anforderungen und weisen unter anderem Platzmangel und fehlende Umkleidemöglichkeiten auf.
Im Umweltbericht wird dargestellt, dass durch die Umwandlung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche überwiegend unbedeutende Biotoptypen entfallen, wobei der Eingriff an einer alten Baumallee nur geringfügige Auswirkungen hat. Für die Kompensation der planbedingten erheblichen Eingriffe sind Maßnahmen vorgesehen, die eine mehrreihige Baum-Strauch-Hecke, eine zusätzliche Strauchhecke als interne Ausgleichsfläche sowie die Neuanlage von extensiv genutztem Grünland als externe Kompensationsmaßnahme umfassen. Dadurch wird ein Kompensationsüberschuss erzielt. Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase, wie die Bauzeitenregelung zur Schonung brütender Vogelarten sowie der Schutz der Bodenfunktion durch bodenkundliche Baubegleitung, sind vorgesehen und werden in der Planung verbindlich festgelegt.
Schalltechnische Gutachten bestätigen, dass die Immissionsrichtwerte bei Betrieb der Feuerwehr unterhalb der Belastungsgrenzen liegen. Notfalleinsätze mit Einsatz von Martinshorn sind als erforderlich und gerechtfertigt angesehen, wobei eine Ampelschaltung zur Minimierung der Geräusche vorgeschlagen wird. Die Löschwasserversorgung kann nicht vollständig durch das vorhandene öffentliche Netz gewährleistet werden, weshalb zusätzliche unabhängige Entnahmestellen installiert werden.
Eine abschließende Prüfung durch den Rat soll nun auf Basis des Abwägungsvorschlags erfolgen, um den Bebauungsplan einschließlich der Begründung und des Umweltberichts als Satzung zu beschließen. Parallel wurde die 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit derselben Zielsetzung erstellt und ist am 1. August 2025 rechtskräftig geworden.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: 2026 013 Anlage 01 Abwägung , 2026 013 Anlage 02 Planzeichnung , 2026 013 Anlage 03 Entwurf Begründung , 2026 013 Anlage 04 Umweltbericht , Beschlussvorlage ohne Haushalt.
