
In einem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vom 29. Januar 2026 wird die Verwaltung der Stadt Lehrte gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, ob an geeigneten Straßen mit hoher Dichte an Anwohnern, die keine eigene Wallbox installieren können, Lademöglichkeiten für E-Autos an Straßenlaternen oder über speziell ausgerüstete Bordsteine eingerichtet werden können.
Der Antrag thematisiert einen wesentlichen Vorbehalt gegen Elektroautos, nämlich die mangelnde Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten. Insbesondere für Personen, die weder eine eigene Wallbox installieren noch ihren Pkw auf dem Firmenparkplatz laden können, ist das Laden an öffentlichen Ladesäulen derzeit mit erheblichem Aufwand verbunden. Durch die Begrenzung der Standzeit an Ladesäulen ist es erforderlich, das Fahrzeug zu bestimmten Zeiten zum Aufladen zu bringen und anschließend wieder abzuholen.
Die Antragsteller verweisen darauf, dass die Umrüstung von Straßenlaternen zu Ladepunkten in verschiedenen Städten bereits erfolgreich erprobt wurde. Obwohl die Ladeleistung dieser umgerüsteten Straßenlaternen in der Regel unter 4 kW liegt und somit wesentlich niedriger ist als die Leistung herkömmlicher öffentlicher Ladesäulen mit etwa 22 kW, sind die Kosten für die Umrüstung deutlich geringer. Grund hierfür ist, dass die vorhandene elektrische Leitung der Straßenlaterne genutzt werden kann und keine zusätzlichen Erdarbeiten für Leitungsverlegungen notwendig sind.
Zusätzlich weisen die Antragsteller auf Pilotprojekte hin, bei denen technische Komponenten für das Laden von Elektroautos direkt in Bordsteine integriert werden. Ein entsprechendes Projekt wurde in Köln gestartet, und weitere Städte planen ähnliche Vorhaben, um die Ladeinfrastruktur insbesondere in dicht besiedelten Gebieten zu erweitern. Aufgrund der vergleichsweise niedrigen Leistung eignen sich Ladepunkte an Straßenlaternen und Bordsteinen besonders für Personen, die ihr Fahrzeug über mehrere Stunden, etwa über Nacht, am Straßenrand parken und aufladen können. Dies betrifft vorrangig Anwohnerinnen und Anwohner, für die diese Ladepunkte somit faktisch reserviert sind.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Antrag , Antrag Umbau von Straßenlaternen zu Ladesäulen.
