Starker Schneefall: Stadt Lehrte erinnert an Räum- und Streupflichten

Angesichts der aktuellen und weiterhin angekündigten winterlichen Witterung weist die Stadt Lehrte auf die geltenden Regelungen der Straßenreinigungsverordnung hin. Ziel ist es, auch bei starkem Schneefall und Eisglätte die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und zugleich Umweltbelastungen so gering wie möglich zu halten.

Grundsätzlich sind im Stadtgebiet Lehrte beim Streuen abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat zu verwenden. Diese Vorgabe gilt auch unter den derzeitigen Witterungsbedingungen fort. Die Straßenreinigungsverordnung sieht jedoch ausdrücklich Ausnahmen für besondere Gefahrensituationen vor. An besonders gefährlichen Fahrbahnstellen sowie auf Gehwegen mit Stufen dürfen auftauende Mittel wie Streusalz eingesetzt werden, wenn dies zur Abwehr konkreter Gefahren erforderlich ist. In solchen Fällen ist der Einsatz auf die geringstmögliche Dosierung zu beschränken. Ein generelles oder flächendeckendes Aufheben des Streusalzverbots ist in Lehrte nicht vorgesehen. Die Anwendung auftauender Mittel erfolgt stets im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung und ausschließlich dort, wo besondere Gefahrenlagen dies notwendig machen. Die Stadt Lehrte bittet alle Verpflichteten, bei der Wahl der Streumittel verantwortungsvoll und situationsgerecht zu handeln. Vor dem Hintergrund der anhaltend extremen Witterungsverhältnisse wird die Stadt bei der Beurteilung entsprechender Sachverhalte die besonderen Umstände der aktuellen Wetterlage berücksichtigen.

Die Räum- und Streupflicht umfasst insbesondere Gehwege, Geh- und Radwege sowie kombinierte Geh- und Radwege. Bei Tauwetter sind zudem die Bereiche der Regenwassereinläufe freizuhalten, ausgenommen an Hauptstraßen. Auf sonstigen Straßen erstreckt sich die Pflicht zusätzlich auf Fahrbahnen bis zur Straßenmitte, sofern mit Verkehrsgefahren zu rechnen ist, auf Parkspuren sowie bei Tauwetter auf die Rinnsteine.

Die Arbeiten sind werktags in der Zeit von 7.00 bis 21.00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8.00 bis 21.00 Uhr durchzuführen. Bei länger anhaltendem Schneefall oder starkem Frost sind die Maßnahmen in angemessenen Abständen zu wiederholen, um die Verkehrssicherheit sicherzustellen.

Dabei ist zu beachten, dass Gehwege in einer Breite von mindestens 1,50 Metern zu räumen sind. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein mindestens ein Meter breiter Streifen entlang des Grundstücks freigehalten werden. Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn, sondern nur an den Gehwegrand oder an die Bordsteinkante geräumt werden. Schneeberge dürfen den Straßenverkehr nicht gefährden oder unnötig behindern. Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten. Zudem darf Schnee weder auf Nachbargrundstücke noch in Rinnsteine, Gräben oder Einlaufschächte der Straßenkanalisation geräumt werden. Die Stadt Lehrte bittet alle Einwohner, bei den Räum- und Streuarbeiten stets auf den fließenden Verkehr zu achten.

Der städtische Winterdienst ist mit allen verfügbaren Kräften im Dauereinsatz und arbeitet kontinuierlich an der Sicherung der kommunalen Straßen und Wege. Darüber hinaus steht die Stadt Lehrte in regelmäßigem Austausch mit den zuständigen Stellen, die für die Reinigung der Kreis-, Landes- und Bundesstraßen verantwortlich sind.

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